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Neues Pkw-Label zum Kraftstoffverbrauch ab 1. Mai Pflicht: Das sollten Autokäufer jetzt wissen
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Ab Mittwoch kommt auch in Sachsen kein Autokäufer mehr daran vorbei. Bei den Autohändlern erwartet die Kunden ein neues Label, dass sie schnell und übersichtlich über den Kraftstoffverbrauch, den CO₂-Ausstoß oder die laufenden Betriebskosten aufklären soll. „Freie Presse“ erklärt, was dieses Datenblatt sonst noch bietet.
Verbraucher kennen derartige Label vor allem aus Elektrofachmärkten. Die Aufkleber mit den farbigen Balken finden sich an Kühlschränken, Fernsehern und Waschmaschinen. Vom Grundgedanken her wurden sie entwickelt, um einem Kaufinteressenten schnell und präzise Auskunft darüber zu geben, ob das jeweilige Produkt viel oder wenig Strom verbraucht - eine gute Idee, die deshalb schon 2011 auf den Pkw-Kraftstoff- und Energieverbrauch übertragen wurde.
Vorherige Kennzeichnung hatte eine gewaltige Schwäche
Dieses CO₂-Label hat seither jeder Händler, der ein Auto verkaufen wollte, gut sichtbar an seinen Vorführ- und Verkaufsmodellen anbringen müssen. Ähnlich wie das für Kühlschränke und Herde nutzt das CO₂-Label farbige Balken. Grün heißt „sehr effizient“, rot „wenig effizient“. Doch diese Art der Kennzeichnung hatte eine Schwäche: Weil nämlich nicht die absoluten Verbrauchswerte zählten, sondern die Werte in Relation zum Gewicht, landeten der schwere SUV Volvo XC90 T6 (187 g CO₂/km) und der Kleinwagen Opel Crossland X 1.2 (116 g CO₂/km) laut ADAC in der gleichen Effizienzklasse. Denn in der Praxis bedeutete das: Ein großes Auto, das fast doppelt so viel wiegt, aber nicht doppelt so viel verbraucht, wird als genauso effizient bewertet wie ein kleines Auto. Kunden konnten dadurch nur Fahrzeuge mit einem ähnlichen Gewicht miteinander vergleichen, Pkw unterschiedlicher Gewichts- und Fahrzeugklassen aber nicht. Eine Auswertung des ADAC belegte zudem: Verbrauchsarme Kleinwagen wurden sogar oft als „rot“, große Pkw mit hohem Verbrauch als „grün“ eingestuft. „Damit wurde der eigentliche Sinn des Labels nicht erfüllt“, so der ADAC.
Bezug zum Fahrzeuggewicht entfällt
Doch das ist nun passé: Die Einteilung der CO₂-Klassen von A bis G erfolgt nun auf Basis der absoluten CO₂-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) in Anlehnung an die CO₂-basierte Kfz-Steuer. Der Bezug zum Fahrzeuggewicht entfällt.
Schon seit dem 23. Februar 2024 hatten alle neu ausgestellten Label und Aushänge im Autohaus und jede neue gestaltete Werbung den neuen Vorschriften entsprechen müssen. Jetzt müssen ab dem 1. Mai auch alle alten Label ausgetauscht sein. Für Werbeschriften und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien gibt es aber noch eine Übergangsfrist bis zum 1. August.
Das ist neu beim Pkw-Label
Neu ist zudem, dass die Angaben zum Energieverbrauch und CO₂-Emissionen jetzt nur noch nach dem WLTP-Prüfmessverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt werden dürfen. Das WLTP liefert laut ADAC viel realitätsnähere Daten als die frühere NEFZ-Messung (Neuer Europäischer Fahrzyklus).
Angaben jetzt zum Spritverbrauch zu verschiedenen Wegstrecken
Eine weitere Neuerung: Neben dem „kombinierten“ Kraftstoff- oder Stromverbrauch sind jetzt auch ergänzende Angaben zum Energieverbrauch in der „Innenstadt“, am „Stadtrand“, auf der „Landstraße“ und der „Autobahn“ Pflicht.
Jetzt doppelte Kennzeichnung bei Plug-in-Hybriden
Bei Plug-in-Hybriden gibt es darüber hinaus nun eine doppelte Kennzeichnung. Zum einen wird die CO₂-Klasse auf Basis der „gewichteten kombinierten“ CO₂-Emissionen angegeben, also im Mischbetrieb von Elektroantrieb und Verbrennungsmotor. Zum anderen aber gibt es eine Einstufung in eine CO₂-Klasse bei entladener Batterie, wenn als nur der Verbrennungsmotor genutzt wird. Darüber hinaus gibt es zusätzlich Infos zum Stromverbrauch bei rein elektrischem Betrieb und zum Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie. Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride muss die elektrische Reichweite in Kilometer aufgelistet werden.
Beispielrechnungen für Betriebskosten werden Pflicht
Um den Autokäufern einen besseren Überblick über die laufenden Betriebskosten zu geben, sind auf dem neuen Pkw-Label neben der Kfz-Steuer beispielhaft Infos über die zu erwartenden CO₂-Kosten aufgeführt. Da allerdings nicht feststeht, wie sich der CO₂-Preis entwickeln wird, wird in den Berechnungen mit drei angenommenen Durchschnittspreisen (mittel, niedrig, hoch) über zehn Jahre kalkuliert. Zudem fließen die Energiekosten für 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung ein, bisher waren es 20.000.
Auch gibt es statt einem einzigen Pkw-Label für alle Antriebsarten nun nach der überarbeiteten Verordnung fünf Varianten des Labels – und zwar für Fahrzeuge mit flüssigen Kraftstoffen wie Diesel und Benzin, aber auch für Erdgas-, Plug-In-Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. ( juerg)
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